Fahrzeugart Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

a) Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
c) Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind
d) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm3, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind. Mindestalter 16 Jahre.

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