
089 47 07 77 87
15.00 Uhr - 18.30 Uhr
Klasse D

Klasse D
Mindestalter:
- 18 Jahre im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung im Linienverkehr bis 50 km
- 20 Jahre im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung
- 21 Jahre nach Grundqualifikation oder nach beschleunigter Gundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 24 Jahre ohne Zusatzqualifikation
Voraussetzung:
- Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen
- Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
- Nachweis über das Sehvermögen (kann auch vom Arbeitsmediziner erstellt werden)
Außerdem zu beachten:
- Anmeldung ab 17 ½ Jahren
- Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
- Führerschein wird erst am 18. Geburtstag ausgehändigt – vorher ist das Fahren trotz bestandener Prüfung nicht erlaubt
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
- Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
- Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.
Diese Fahrzeuge dürfen Sie fahren:
- Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger bis 750 kg zGG
- Klasse D1 ist mit eingeschlossen
Zusätzlich zum Führerschein müssen Bus-Fahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Theorie
Bei Vorbesitz von Klasse | B und/oder C1 | C und/oder D1 |
Grundstoff | 6 | 6 |
Zusatzstoff |
18 (nur B)
12 (nur C1
|
8
|
Doppelstunden |
Grundstoff
Welche Themen Sie besuchen ist Ihnen freigestellt.
Klassenspezifischer Stoff
Termine der einzelnen Themen siehe Unterrichtsübersicht
Praxis
Die Fahrstunden für die Grundausbildung sind gesetzlich vorgeschrieben. Je nach individueller Fahrleistung können es auch mehr werden.
Bei Vorbesitz von Klasse | B oder C1 | C | D1 | ||
bis 2 Jahre | über 2 Jahre | bis 2 Jahre | über 2 Jahre | ||
Grundausbildung | 45 | 33 | 14 | 7 | 20 |
Überland | 22 | 12 | 16 | 8 | 5 |
Autobahn | 14 | 8 | 8 | 4 | 5 |
Nachtfahrt | 8 | 5 | 6 | 3 | 5 |
Fahrstunden |
Fahrzeug:
- Mercedes O 404
Prüfung
Theorieprüfung
Praktische Prüfung
Preise
Art | Euro |
Grundbetrag | 500,00 |
Lehrmaterial | 100,00 |
Übungsfahrt pro 45 min | 85,00 |
Unterweisung pro 45 min | 85,00 |
Überlandfahrt pro 45 min | 95,00 |
Autobahnfahrt pro 45 min | 95,00 |
Nachtfahrt pro 45 min | 95,00 |
Fehlstunde pro 45 min | 85,00 |
Theoretische Prüfung | 100,00 |
TÜV Gebühr Theorie | 20,83 |
Praktische Prüfung | 250,00 |
TÜV Gebühr Praxis | 140,42 |
Teilprüfung Fahren/Grundfahraufgaben | 220,00 |
TÜV Gebühr nur fahren | 113,05 |
Teilprüfung Handfertigkeiten | 220,00 |
TÜV Gebühr Handfertigkeiten | 27,37 |
Perfektionstraining Fstd. pro 45 min | 75,00 |
BKF
Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation
Seit dem 10.09.2008 (Busfahrer) beziehungsweise 10.09.2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine "Grundqualifikation" nachweisen.
Informationen über Einzelheiten und Ablauf erhalten Sie hier. Der nächste Kurs für die beschleunigte Grundqualifikation beginnt am 15.06.2016.