
089 47 07 77 87
15.00 Uhr - 18.30 Uhr
Klasse C1

Klasse C1
Mindestalter 18 Jahre
Voraussetzung:
- Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen oder
- zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen
Außerdem zu beachten:
- Anmeldung ab 17 ½ Jahren
- Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
- Führerschein wird erst am 18. Geburtstag ausgehändigt – vorher ist das Fahren trotz bestandener Prüfung nicht erlaubt
Die Klasse C1 wird befristet
- auf die Vollendung des 50. Lebensjahres
- ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre erteilt
Diese Fahrzeuge dürfen Sie fahren:
- KFZ von 3,5 t zGG bis 7,5 t zGG
- auch mit Anhänger bis 750 kg zGG
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:
- dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren
- mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet
- Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen
Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 eine entsprechende Grundqualifikation nachweisen.
Theorie
6x Grundstoff und 6x klassenspezifischer Stoff
Grundstoff
Welche Themen Sie besuchen ist Ihnen freigestellt.
Klassenspezifischer Stoff
Welche Themen Sie besuchen ist Ihnen freigestellt.
Termine der einzelnen Themen siehe Unterrichtsübersicht
Praxis
Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden individuell
Sonderfahrten – 5 Stück gesetzlich vorgeschrieben:
- 3 Stunden á 45 Minuten Landstraße
- 1 Stunden á 45 Minuten Autobahn
- 1 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
Fahrzeug:
- Mercedes Atego 7,5 t zGM
Prüfung
Theorieprüfung
Frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich
Prüfungstermine täglich
Prüfungsdauer max. 45 Minuten
zugelassene Prüfungssprachen:
Praktische Prüfung
Frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich
Prüfungsdauer mind. 75 Minuten
Preise
Art | Euro |
Grundbetrag | 220,00 |
Lehrmaterial | 80,00 |
Übungsfahrt pro 45 min | 65,00 |
Unterweisung pro 45 min | 65,00 |
Überlandfahrt pro 45 min | 75,00 |
Autobahnfahrt pro 45 min | 75,00 |
Nachtfahrt pro 45 min | 75,00 |
Grundfahraufgabe pro 45 min | 65,00 |
Fehlstunde pro 45 min | 65,00 |
Theoretische Prüfung | 90,00 |
TÜV Gebühr Theorie | 20,83 |
Praktische Prüfung | 220,00 |
TÜV Gebühr Praxis | 140,42 |
BKF
Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation
Seit dem 10.09.2008 (Busfahrer) beziehungsweise 10.09.2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine "Grundqualifikation" nachweisen.
Informationen über Einzelheiten und Ablauf erhalten Sie hier. Der nächste Kurs für die beschleunigte Grundqualifikation beginnt am 15.06.2016.