Ausbildung zum Führerschein-Erwerb

PKW Führerschein

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumfang einer Führerscheinausbildung umfasst Theoriestunden und praktische Fahrstunden. Zu diesen zählen die Übungsstunden und eine bestimmte Anzahl von Sonderfahrten wie Nachtfahrten, Autobahnfahrten und Überlandfahrten.

Die Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Fahrprüfung ist das Bestehen der Theorieprüfung.

Das eigentliche Ziel all dieser gesetzlichen Vorschriften ist es, dass alle Autofahrer durch kompetentes und verantwortungsvolles Verhalten zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.

Außerdem sind für die Anmeldung bei der Behörde ein Sehtest und das Besuchen eines Erste-Hilfe-Kurses erforderlich.

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  1. Martina schreibt:

    Naja, kompetent und verantwortungsvoll sollten schon alle Autofahrer sein. Aber mal ehrlich: Die Realität sieht doch ganz anders aus und wird auch immer so bleiben, wie sie jetzt ist:
    Rücksichtslose Drängelei, willkürliche Geschwindigkeitsüberschreitung, grob fahrlässige Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer usw. sind doch der Alltag und werden es auch in Zukunft bleiben.

  2. Moritz schreibt:

    Also ganz so schlimm sieht es ja dann doch nicht aus, oder? Dafür, dass jeden Tag so viele Millionen Autos auf unseren Straßen unterwegs sind, passiert doch erstaunlich wenig.

    Und auch im täglichen Stoßverkehr bleiben doch die meisten Autofahrer ganz gelassen.

  3. Helge schreibt:

    Ich geb da eher ganz optimistisch Moritz Recht: 2006 und 2007 hatten wir jeweils um die 5000 Verkehrstote. Das ist weniger als ein Viertel von dem, was wir schon mal hatten. Dabei hat sich die Anzahl der Autos in Deutschland seit den 70ern fast verdreifacht.

  4. Helge schreibt:

    Hab vergessen, meine Quelle anzugeben. Hier ist sie:
    http://www.focus.de/auto/autoaktuell/unfallstatistik_aid_54847.html

  5. Daniel schreibt:

    Bei Goodyear gibt es ein lustiges kleines Testlein zum richtigen Verhalten bei regennasser Fahrbahn.

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