Die Führerscheinklasse D1

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Fahrzeugart Kleine Busse

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung

Theoretische Ausbildung
Grundunterricht 6 Stunden zu je 90 Minuten
Klassenspezifisch 18 Stunden zu je 90 Minuten
(nur 12 Std. bei Vorbesitz C)
(nur 8 Std. bei Vorbesitz C)
Praktische Ausbildung
Fahrstunden 41 Stunden zu je 45 Minuten
(nur 16 Std. bei Vorbesitz B / C1 > 2 J.)
(nur 8 Std. bei Vorbesitz C < 2 J.)
(nur 6 Std. bei Vorbesitz C > 2 J.)
Bundesstraßen oder Landstraßen 22 Stunden zu je 45 Minuten
(nur 12 Std. bei Vorbesitz B / C1 > 2 J.)
(nur 8 Std. bei Vorbesitz C < 2 J.)
(nur 4 Std. bei Vorbesitz C > 2 J.)
Autobahn 12 Stunden zu je 45 Minuten
(nur 4 Std. bei Vorbesitz B / C1 > 2 J.)
(nur 4 Std. bei Vorbesitz C < 2 J.)
(nur 2 Std. bei Vorbesitz C > 2 J.)
Dämmerung oder Dunkelheit 7 Stunden zu je 45 Minuten
(nur 4 Std. bei Vorbesitz B / C1 > 2 J.)
(nur 4 Std. bei Vorbesitz C < 2 J.)
(nur 2 Std. bei Vorbesitz C > 2 J.)

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