
Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Mindestalter: 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse D1
Beinhaltet Klasse: BE; C1E bei Besitz von C1
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
| Praktische Ausbildung | ||
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| Fahrstunden | 4 Stunden zu je 45 Minuten (entfällt bei Vorbesitz C1E / CE) |
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| Bundesstraßen oder Landstraßen | 3 Stunden zu je 45 Minuten (entfällt bei Vorbesitz C1E / CE) |
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| Autobahn | 1 Stunde zu je 45 Minuten (entfällt bei Vorbesitz C1E / CE) |
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| Dämmerung oder Dunkelheit | 1 Stunde zu je 45 Minuten (entfällt bei Vorbesitz C1E / CE) |
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