Die Führerscheinklasse A unbeschränkt

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Fahrzeugart Schwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - unbeschränkt - wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:

1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - beschränkt -
2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.

Mindestalter: 25*
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: bis 25. Lj. A (beschränkt), ab 25. Lj. NEIN
Beinhaltet Klasse: A1,M
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
* bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - leistungsbeschränkt -
kann diese FE vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden.

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung

Theoretische Ausbildung
Grundunterricht    12 Stunden zu je 90 Minuten
(nur 6 Stunden mit Vorbesitz)
Klassenspezifisch    4 Stunden zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung
Fahrstunden    Keine vorgeschriebene Mindestzahl
Bundesstraßen oder Landstraßen    5 Stunden zu je 45 Minuten
(nur 3 Stunden mit Vorbesitz)
Autobahn    4 Stunden zu je 45 Minuten
(nur 2 Stunden mit Vorbesitz)
Dämmerung oder Dunkelheit    3 Stunden zu je 45 Minuten
(nur 1 Stunde mit Vorbesitz)



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