
Fahrzeugart Schwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - unbeschränkt - wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - beschränkt -
2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.
Mindestalter: 25*
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: bis 25. Lj. A (beschränkt), ab 25. Lj. NEIN
Beinhaltet Klasse: A1,M
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
* bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - leistungsbeschränkt -
kann diese FE vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden.
| Theoretische Ausbildung | ||
|---|---|---|
| Grundunterricht | 12 Stunden zu je 90 Minuten (nur 6 Stunden mit Vorbesitz) |
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| Klassenspezifisch | 4 Stunden zu je 90 Minuten | |
| Praktische Ausbildung | ||
| Fahrstunden | Keine vorgeschriebene Mindestzahl | |
| Bundesstraßen oder Landstraßen | 5 Stunden zu je 45 Minuten (nur 3 Stunden mit Vorbesitz) |
|
| Autobahn | 4 Stunden zu je 45 Minuten (nur 2 Stunden mit Vorbesitz) |
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| Dämmerung oder Dunkelheit | 3 Stunden zu je 45 Minuten (nur 1 Stunde mit Vorbesitz) |
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