Die Führerscheinklasse A1

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Fahrzeugart Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Altersstufung:
Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: M
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung

Theoretische Ausbildung
Grundunterricht 12 Stunden zu je 90 Minuten
(nur 6 Stunden mit Vorbesitz)
Klassenspezifisch 4 Stunden zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung
Fahrstunden Keine vorgeschriebene Mindestzahl
Bundesstraßen oder Landstraßen 5 Stunden zu je 45 Minuten
Autobahn 4 Stunden zu je 45 Minuten
Dämmerung oder Dunkelheit 3 Stunden zu je 45 Minuten



  1. Andreas schreibt:

    Hallo, mir ist letztens was blödes passiert. Und zwar wurde ich von der Polizei mit dem Motorroller angehalten. Diese haben festgestellt das der Roller einen abgefahrenen Hinterreifen hat und die Sitzbank nicht richtig befestigt ist. Deshalb bekomme ich jetzt eine Strafe von 90€ und 3 Punkte in Flensburg. Und da ich noch in der Probezeit bin mit meinem A1 Führerschein, mache ich mir sorgen das ich nochmal in die Fahrschule muss wegen so nem Aufbauseminar oder so. Habe jetzt auch einen neuen Hinterreifen und eine neue Sitzbank gekauft und werde den Roller am Mittewoch der Polizei vorführen! Übrigens, der Roller ist auf 50er angemeldet und nicht auf 125er!
    Danke für Antworten!

  2. farkas schreibt:

    lieber Andreas,
    es ist leider so, für die Auffäligkeiten in der Probezeit muss man am ASF Seminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Trozdem gute und sichere Fahrt!

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