Die Führerscheinklasse B

Die Führerscheinklasse B

Fahrzeugart: PKW und leichte LKW

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18 Jahre, Geltungsdauer: ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: L und M
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann ab 17 mit begleitetem Fahren und ab 18 uneingeschränkt erworben werden.

B-Automatik: Wir führen die Klasse B Ausbildung auch auf einem Automatikfahrzeug aus. Zu empfehlen für Schüler im fortgeschrittenen Alter und für die, die das Schalten einfach nicht mögen. Zu beachten: Absolvieren Sie Ihre Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug, dürfen Sie danach nur Automatikfahrzeuge fahren.

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung

Theoretische Ausbildung
Grundunterricht    12 Stunden zu je 90 Minuten
(nur 6 Stunden mit Vorbesitz)
Klassenspezifisch    2 Stunden zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung
Fahrstunden    Keine vorgeschriebene Mindestzahl
Bundesstraßen oder Landstraßen    5 Stunden zu je 45 Minuten
Autobahn    4 Stunden zu je 45 Minuten
Dämmerung oder Dunkelheit    3 Stunden zu je 45 Minuten



  1. Andreas Christ schreibt:

    Guten Tag,

    Ich besitze einen VW Sharan TDI, zulässiges Gesamtgewicht 4000kg.
    Frage:
    Darf mein Sohn 22 Jahre alt, PKW- Führerschein seit ca. 4 Jahren dieses Fahrzeug führen.

    Mit freundlichem Gruß

    Andreas Christ

  2. Farkas schreibt:

    Hallo lieber Christ,

    Ihr Sohn darf leider dieses Fahrzeug nicht fahren, weil das z. Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt.
    Er benötigt die Fahrerlaubnisklasse C1, die bis 7,5 Tonnen z.GG. erlaubt Kraftfahrzeuge zu fahren.

    Weiterhin gute und sichere Fahrt wünschen wir Ihnen.
    das team

  3. Das Theorie + Praxis Team « Fahrschule München schreibt:

    [...] Führerschein, Probezeitverkürzung, Punkteabbau, Berufskraftfahrer-Qualifikation, Vermietung von Sc… [...]

  4. Fahrschule in München: Auto-Führerschein Klasse B - aber richtig - pressemeldungen.at schreibt:

    [...] Auto-Führerschein (Klasse B) bei Theorie + Praxis in 80803 München-Schwabing und 81675 München-Ha… [...]

  5. Florian Bauer schreibt:

    Hallo,

    ich habe ein Fahrzeug (Fiat Ducato). Im Fahrzeugschein ist eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg eingetragen. Darf ich, 25 Jahre, Erwerb Führerschein Klasse B im Juli 2001, dieses Fahrzeug fahren?

    Gruß

    F. B.

  6. forchi schreibt:

    ich darf einen vw sharan fahren mit einem b führerschein
    weil der hat keine 4 TONNEN !!!!!!

  7. farkas schreibt:

    Hallo Liebe Inhaber der Klasse B,

    bitte KFZ. nur bis zum 3,5 Tonnen ZG. fahren!
    gute und sichere Fahrt wünscht Euch das Team!

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