
Fahrzeugart: Anhänger über 750 kg
Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit mehr als 750kg Gesamtmasse.
Mit dem Führerschein Klasse BE darf die Summe der höchst zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeuges und des auflaufgebremsten “schweren” Anhängers (über 750 kg) 3.500 kg überschreiten.
Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges oder einen eventuell im Zulassungsschein eingetragenen Höchstwert nicht überschreiten.
Mindestalter: 18 Jahre, Geltungsdauer: ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: ja Klasse B
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
| Praktische Ausbildung | ||
|---|---|---|
| Fahrstunden | Keine vorgeschriebene Mindestzahl | |
| Bundesstraßen oder Landstraßen | 3 Stunden zu je 45 Minuten | |
| Autobahn | 1 Stunden zu je 45 Minuten | |
| Dämmerung oder Dunkelheit | 1 Stunden zu je 45 Minuten | |