Umschulung und berufliche Fortbildung mit Gutschein der Agentur für Arbeit

Umschulung und berufliche Fortbildung mit Gutschein der Agentur für Arbeit

Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bei uns ein. Wir gehören zu den wenigen dafür zertifizierten Ausbildungsbetrieben.

Die Agentur für Arbeit bezahlt Ihnen eine berufliche Weiterbildung oder eine Umschulung zum Berufskraftfahrer? Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein bei der Fahrschule Theorie + Praxis ein und lassen Sie sich hier zum Bus- oder LKW-Berufskraftfahrer ausbilden. Die Ausbildung läuft komplett wie bei allen anderen Schülern auch ab - nur die Agentur für Arbeit zahlt die Ausbildung für Sie.

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Ausbildung zum Busführerschein

Lizenz: Creative Commons von Max S., http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bild:MBO530G.JPG&filetimestamp=20080120115330

In der Wachstumsbranche Fernverkehr spielt der Bus – auch ökologisch - eine immer größere Rolle. Als qualifizierter Busfahrer genießen Sie zukunftssicher auf großer Tour die große Freiheit. Nach Erhalt des Führerscheins der Klasse D, D1, DE, D1E übernehmen Sie die verantwortungsvolle Aufgabe Ihre Fahrgäste zu befördern. Hier können Sie Ihre Stärken ausspielen: Der Beruf verlangt Umsichtigkeit, technisches
Verständnis und natürlich Menschenkenntnisse.

Wir bilden Sie nach dem neuen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG, IHK) aus, das am 10.09.2008 in Kraft trat. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung der beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs 2 des BkrFQG.

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Bus-Berufskraftfahrerqualifikation

Lizenz: Creative Commons von Martin Hawlisch (LosHawlos) http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bild:Mercedes-Benz-O_404_Mannheim_100_7476.jpg

Nach dem neuen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG, IHK) erwerben Sie die beschleunigte Grundqualifikation bei “Theorie und Praxis” vor, während oder nach Ihrer Führerscheinausbildung.

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Die Führerscheinklasse D1

Lizenz: GFDL von mailer_diablo http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:O500LE-Exterior-SMRT.JPG

Fahrzeugart Kleine Busse

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.

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Die Führerscheinklasse D1E

Lizenz: GFDL von Rudolf Stricker http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8e/Peugeot_Boxer_front_20071108.jpg

Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

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Die Führerscheinklasse D

Lizenz: GFDL von LosHawlos http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bild:Travego_100_2616.jpg

Fahrzeugart Große Busse

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. Die Nutzung der Klassen D und DE ist außerdem auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt.

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Die Führerscheinklasse DE

Reisebus

Fahrzeugart Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.

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