Fahrzeugart Kleine Busse

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.

Falls Sie Busfahrer / in werden wollen, machen Sie bitte gleich "den großen Schein"

Beim Beratungsgespräch erfahren Sie mehr. Machen Sie gleich den "Großen"!

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