Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

Falls Sie Busfahrer / in werden wollen, machen Sie bitte gleich "den großen Schein".

Beim Beratungsgespräch erfahren Sie mehr. Machen Sie gleich den "Großen"!

Praxisbezogene Beratung 0171 850 72 10